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Sachverständigengutachten

In meiner längjährlichen Erfahrung als WEG-Verwalter konnte ich immer wieder feststellen, dass WEG- und Heizkostenabrechnungen, erstellt von Haus- und Wohnungseigentümern, Verwaltern und Heizkostenabrechnungfirmen inhaltliche Mängel aufwiesen. Oftmals ignoriert ein Verwalter schlichtweg seine Pflicht, nach Ablauf eines Kalenderjahres eine Abrechnung zu erstellen. Grundsätzlich bedarf es in allen Fällen fundierte Fachkenntnise im kaufmännischen sowie im technischen Bereich um vorhandene Missstände im Detail zu erkennen und aufzuzeigen. Sollten Sie sich in der Lage befinden, der Ihnen vorgelegten Betriebs- oder Heizkostenabrechnung nicht zu glauben, können Sie gerne meine Hilfe in Anspruch nehmen. Bei bereits vorhandenen Streitigkeiten kann ich für Sie die Abrechnungen überprüfen und auf Wunsch gerichtsverwertbar aufarbeiten.

Dr.h.c. Günther Weiß                                                                                  Dipl. Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten                    

 



 

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