Große Wohnanlagen erfordern bei der Pflege der Außenanlagen oft auch den Einsatz von Spezialreinigungsgeräten wie Schneefräsen oder Laub- sauger. Die Anschaffungskosten für den Einsatz dieser Geräte können nach einem Urteil des Landgerichts Berlin auf die Mieter umgelegt werde. Mit diesem Urteil beendete das Landgericht den Streit zwischen einem Mieter und seinem Vermieter um die Umlagenabrechnung. Der Vermieter als Eigentümer einer großen Wohnanlage hatte einen Laubsauger angeschafft und dessen Kosten auf die Mieter umgelegt. Das Landgericht bestätigte diese Vorgehensweise. Die Anschaffung eines solchen Geräts bewege sich im Rhamen einer odrnungsgemäßen Ver- waltung, befanden die Richter. Außerdem könne der Maschineneinsatz den Hausmeister zeitlich entlasten, was widerum andere Betriebskosten einsparen könne.
(LG Berlin Az.: 62 S 463/99)