Verkäufer haftet vor Übergabe für Hausschäden

Beim Verkauf eines Altbaus schließen Vertragsparteien in der Regel die Gewährleistung des Verkäufers für etwaige Mängel aus. Der Verkäufer haftet trotz dieser Vertragsklausel für Mängel, die nach Abschluss des Kaufvertrages und vor Übergabe der Immobilie an den Käufer entstehen.

Falls die Haftung auch für solche Mängel ausgeschlossen sein soll, müsste sich dies  - wie Wüstenrot mitteilt - deutlich aus dem Kaufvertrag ergeben. Zur Begründung wird ein Urteil des Bundesgerichtshofs (V ZR 248/02) angeführt. Außerdem hafte der Verkäufer für versteckte Mängel, die ihm bekannt sind und die er arglistig verschweigt.

Im oben erwähnten Fall war die Übergabe des Hauses und der damit verbundene Übergang der