Kaution: Vermieter darf sich mit Kautionsrückzahlung nicht zu lange Zeit lassen

Ein Vermieter kann sich nach dem Auszug seines Mieters nicht beliebig viel Zeit mit der Rückzahlung der Kaution lassen.

Zwar darf der Eigentümer überlegen, ob er das Geld zunächst einbehält - beispielsweise für die Renovierung der geräumten Wohnung. Nach etwa zweieinhalb Monaten muß er im Normalfall aber eine Entscheidung getroffen haben, entschied das OLG Köln.

 
OLG Köln 1997-12-05

19 W 45/97 Rechtsbereich/Normen: BGB

Einstellung in die Datenbank: 1999-02-02

Bearbeitet von: Volker Kitz