Eigentümergemeinschaften als Partei

Neues BGH-Urteil: Eigentümergemeinschaften als Partei

Eigentümergemeinschaften können vor Gericht als Partei auftreten - ab jetzt gibt es weniger Bürokratie, wenn Eigentümergemeinschaften klagen. 

 Mit einer neuen Grundsatzentscheidung hat der Bundesgerichtshof (V ZB 32/05) beschlossen, dass Eigentümergemeinschaften vor Gericht als Partei auftreten können, wenn es um die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums geht. wohnen im eigentum e.V. begrüßt diese Regelung, werden damit doch Gerichtsverfahren beschleunigt und erleichtert. Der Verbraucherschutzverein fordert, dieses Urteil bei der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes zu berücksichtigen. „Mit diesem Urteil werden Gerichtsverfahren von Eigentümergemeinschaften nicht nur von bürokratischem Ballast befreit, sondern wird vielen Gemeinschaften überhaupt erst die Chance gegeben, Gerechtigkeit vor Gericht zu suchen.“ erklärt Gabriele Heinrich, geschäftsführendes Vorstandsmitglied von wohnen im eigentum e.V..

Die Neuerung: Will eine Wohnungseigentümergemeinschaft einen Handwerker verklagen, weil dieser beispielsweise bei der Sanierung der Hausfassade nicht ordnungsgemäß gearbeitet hat, so müssen nicht mehr alle Eigentümer als Kläger auftreten, sondern sie können jetzt als Gemeinschaft klagen. Es genügt die Kurz- oder Sammelbezeichnung „Kläger: Wohnungseigentümergemeinschaft ABC-Straße, vertreten durch den Verwalter Herrn XYZ“. Bisher mussten in der Klageschrift die vollständigen Namen, Berufsbezeichnungen und Adressen aller Wohnungseigentümer aufgeführt werden. Bei größeren Eigentümergemeinschaften mit fünfzig, hundert oder mehr Wohnungen und wechselnden oder andernorts lebenden Eigentümern war diese Listenaufstellung oft mit langwierigen Recherchen verbunden. Konnten die Adressen nicht ermittelt werden, blieb der Gang vor Gericht versperrt. Diese Grundsatzentscheidung wird bei der Wiederaufnahme des Vorhabens zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes – nach den Bundestagswahlen - Berücksichtigung finden müssen. Hat sie doch den Gesetzentwurf der Bundesregierung und die Stellungnahme des Bundesrates in Bezug auf Verfahrensvereinfachungen überholt.

Stand 31.08.2005