Mieter sorgt leichtsinnig für Brandgefahr: Außerordentliche Kündigung Rechtens

Im vorliegenden Fall lagerte der Mieter in den von ihm angemieteten Geschäftsräumen Kleber und Lösungsmittel, ohne gleichzeitig ausreichende und geeignete Brandschutzmaßnahmen zu treffen. Zudem gestattete er seinen Kunden in diesen Räumen zu allem Überfluß auch noch das Rauchen. Nach mehreren diesbezüglichen Abmahnungen sprach der Vermieter deswegen eine außerordentliche Kündigung aus und klagte schließlich auf Räumung der Geschäftsräume.
Das Landgericht Coburg gab dem Vermieter Recht. Die die außerordentliche Kündigung sei wirksam. Der Mieter habe eine beträchtliche Brand- und Feuersgefahr für die Mietsache verursacht, was ein grob vertragswidriges Verhalten darstelle, durch das im Übrigen auch Leib und Leben von Bewohnern angrenzender Gebäude erheblich gefährdet worden seien. (LG Coburg, AZ: 33 S 96/01)