Nebenkostenpauschale

Diese müssen Sie von der Nettomiete unterscheiden. Nettomiete heißt: Mietzins ohne Nebenkosten. Um die Nebenkosten von Ihrem Mieter einzuziehen, müssen Sie dies extra vereinbaren und im Mietvertrag festschreiben. Vereinbaren Sie mit Ihrem Mieter aber eine Nebenkostenpauschale, erklären Sie damit insgeheim, dass Sie nicht über die tatsächlichen, sondern nur über die vermeintlich anfallenden Nebenkosten abrechnen werden. Zahlt Ihr Mieter eine Pauschale, deckt er damit praktisch alle Nebenkosten ab, die Ihnen als Vermieter entstehen. Müssen Sie unterm Strich tatsächlich mehr Nebenkosten zahlen, als Sie als Pauschale von Ihrem Mieter erhalten, können Sie dennoch nichts mehr nachfordern. Mit der Pauschale sind alle Kosten abgedeckt. Deshalb sollten Sie als Vermieter besser Mietverträge verwenden, bei denen Sie die Nebenkosten getrennt von der Nettomiete vereinbaren. Nur bei derartigen Mietverträgen können Sie von Ihrem Mieter wirklich alle Nebenkosten zurückholen, die Sie zahlen.