Ableseprotokoll

Hat Ihr Mieter ein Ableseprotokoll unterschrieben, haben Sie gute Karten: Dies wertet das Gericht als Indiz dafür, dass die Ablesung korrekt ist. Dann ist Ihr Mieter am Zug. Er muss beweisen, dass der abgelesene Wert tatsächlich falsch ist (OLG Köln, GE 1986, S. 341).Das Landgericht Berlin geht sogar so weit, dass es die Unterschrift unter dem Ableseprotokoll als Schuldanerkenntnis wertet (ZMR 1997, S. 156).