Will ein Mieter eine Parabolantenne am Gebäude anbringen, so hat der Vermieter das Recht, den Ort der Installation zu bestimmen.
Dem Mieter steht zwar aufgrund seines Informationsinteresses grundsätzlich die Anbringung einer Parabolantenne zu. Der Vermieter kann jedoch wegen optischer Gesichtspunkte den Ort der Installation festlegen (z.B. Anbringung auf dem Dach, statt am Balkon).
LG Wiesbaden
1994-10-28
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Rechtsbereich/Normen: BGB / Mietrecht
Einstellung in die Datenbank: 1996-09-17
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